Ernährungsberatung wird in Deutschland von den gesetzlichen Krankenkassen gemäß § 20 SGB V bezuschusst.
... können Sie z.B. bei Übergewicht, Schwangerschaft oder Fragen zu gesunder Ernährung in Anspruch nehmen (§ 20 SGB 5).
... Als krankheitsvorbeugende Maßnahme bezuschussen die Krankenkassen in der Regel 3 Beratungen – informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse!
Die Gesundheit ist eng mit der Ernährung verbunden. „Du bist, was du isst“ ist ein Gedanke, den wir Diätassistenten unterschreiben können. Jedoch hat jeder Mensch individuelle Bedürfnisse und Vorlieben. Eine nachhaltige Ernährungsberatung nimmt sich Ihrer ganz persönlichen Voraussetzungen an. Daher wird Ihnen ein Konzept oder Plan „von der Stange“ nicht gerecht.
Der erste Schritt zu einer nachhaltigen und gesicherten Ernährungsberatung ist eine um fassende Analyse Ihres Essverhaltens in Bezug auf Ihren Ernährungszustand. Eine wichtige
Rolle spielen dabei Ihre individuelle Lebenssituation und Ihr Lebensumfeld. Jeder lebt anders. Dem werden ich, als Diätassistentin gerecht, indem ich Sie Schritt für Schritt begleite – bis Ihre
Ernährung mit Ihren Bedürfnissen im Einklang ist.