Beratung

Ernährungsberatung wird in Deutschland von den gesetzlichen Krankenkassen gemäß § 20 SGB V bezuschusst.

 

... können Sie z.B. bei Übergewicht, Schwangerschaft oder Fragen zu gesunder Ernährung in Anspruch nehmen (§ 20 SGB 5).

... Als krankheitsvorbeugende Maßnahme bezuschussen die Krankenkassen in der Regel 3 Beratungen – informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse!

Für eine gesunde Ernährung                      die zu Ihnen passt

Die Gesundheit ist eng mit der Ernährung  verbunden. „Du bist, was du isst“ ist ein  Gedanke, den wir Diätassistenten unterschreiben können. Jedoch hat jeder Mensch individuelle Bedürfnisse und Vorlieben. Eine nachhaltige Ernährungsberatung  nimmt sich Ihrer ganz persönlichen Voraussetzungen an. Daher wird Ihnen ein Konzept oder Plan „von der Stange“ nicht gerecht.

Der erste Schritt zu einer  nachhaltigen und gesicherten Ernährungsberatung ist eine  um fassende Analyse Ihres Essverhaltens in Bezug auf Ihren  Ernährungszustand. Eine wichtige Rolle spielen dabei Ihre individuelle Lebenssituation und Ihr Lebensumfeld. Jeder lebt anders. Dem werden ich, als Diätassistentin gerecht, indem ich Sie Schritt für Schritt begleite – bis Ihre Ernährung  mit Ihren Bedürfnissen im Einklang ist.